Discounter schlampen beim Verkauf von Prepaidkarten
Der Gesetzgeber hat klare Vorgaben erlassen, die beim Verkauf von Prepaidkarten eingehalten werden müssen. So muss für jedem Kunden eine Identitätsprüfung durchgeführt werden. Einer Recherche des c’t Magazins zufolge haben einige Verkäufer auf dieses kostenintensive Verfahren verzichtet. So war es einem Redakteur der Computerzeitschrift möglich in Geschäften SIM-Karten zu erhalten, ohne seinen Personalausweis vorzeigen zu müssem. Auch Online war es ohne allzu große Hürden möglich SIM-Karten registrieren zu lassen. So gab der Redakteur den Namen seines Hundes und Fantasieadressen an. Betroffen waren Filialen von Mediamarkt, Lidl, Aldi, Penny, Saturn, Rewe und Netto. In spezialisierten Läden seien die Versuche hingegen gescheitert.
Die Problematik hierbei liegt darin, dass so Straftaten vorschub geleistet werde. Meldet eine Person auf den Namen anderer SIM-Karten an und begeht ein Verbrechen, führt die Spur die Polizei zuerst auf den eingetragenen Eigentümer der Karte. Und dieser muss erst einmal seine Unschuld beweisen.
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Tags: SIM-Karte
Zum Letzten Satz:
“Und dieser muss erst einmal seine Unschuld beweisen.”
Schwachsinn!!!
Niemand muss seine Unschuld beweisen, eine solche Behauptung schlicht und einfach blödsinnig.
In Deutschland gilt immernoch “necessitas probandi incumbit ei qui agit”
(lat.: die Beweispflicht liegt beim Ankläger).
Gruß
Hoffy68
@Hoffy68: Genau, du hast absolut recht. Wir haben hiermit lediglich gemeint, dass derjenige, zu dem die Spur führt erst einmal relativ blöd dasteht. Das ist alles.