
Mogelpackung Prepaid
Versteckte Kosten und Mindestumsatz-Regelungen
Prepaid-Tarife sind eigentlich praktisch, denn man hat im Gegensatz zu Handyverträgen keine Mindestumsätze und somit auch keine festen monatlichen Kosten. Jedoch wird das Prepaid-Prinzip von einigen Prepaid-Anbietern ad absurdum geführt, weil genau dieser Vorteil von Prepaid oft in den AGB aufgehoben wird.
Wenn Sie ihr Prepaid-Handy selten nutzen und es beispielsweise monatelang ungenutzt als Notfallhandy im Handschuhfach Ihres Autos liegen lassen, sollten Sie sich die AGB Ihres Prepaid-Anbieters genauer ansehen, um sich eine böse Überraschung zu ersparen. Denn viele Prepaid-Tarife beinhalten Mindestumsatz-Regelungen. Dabei fallen oft versteckte Kosten an, wenn man über eine gewisse Zeit keine Guthabenaufladung vornimmt. Manche Anbieter kündigen sogar einfach den Vertrag, wenn das Guthaben in einem bestimmten Zeitraum nicht aufgeladen wird.
Das Online-Magazin Teltarif.de hat im Februar 2010 bereits eine Aufstellung von Prepaid-Anbietern gemacht, die Mindestumsätze fordern. Wir haben nun ein Update erstellt und noch weitere Prepaid-Anbieter gefunden, die Mindestumsatz-Regelungen in ihren AGB festgelegt haben. Für viele Kunden könnte Prepaid hier zur Mogelpackung werden:
| Anbieter | Mindestumsatz-Regelung |
|---|---|
| callmobile | Wenn man bei den Tarifen callmobile Clever3 und callmobile Clever9 die Prepaid-Karte 3 Monate nicht nutzt oder wenn man nicht mindestens 6 Euro Guthaben verbraucht, zahlt man 1 Euro pro Monat Administrationsgebühr. |
| maXXim | Wenn man 15 Monate lang kein Guthaben auflädt und 2 Monate die Karte nicht nutzt, kann die MS Mobile Services GmbH (Betreiber von maXXim) die Kündigung aussprechen. |
| BigSIM | Genau wie maXXim, da auch BigSIM zur MS Mobile Services GmbH gehört. |
| Weltbild Mobil | Genau wie maXXim, da auch Weltbild Mobil zur MS Mobile Services GmbH gehört. |
| discoTEL | Auch hier kann der Betreiber eteleon GmbH den Vertrag kündigen, wenn man 15 Monate das Guthaben nicht auflädt und 2 Monate die Karte nicht nutzt. |
| simyo | Hier gibt es ein sog. „Aktivitätsfenster“. Es beträgt bei 5 Euro Startguthaben 12 Monate. Bei 1 Euro Startguthaben 73 Tage und bei einem Startguthaben von 3 Euro 220 Tage. Solange kann man abgehende Verbindungen führen. Endet dieses Aktivitätsfenster, ist man noch 2 Monate passiv erreichbar. Danach wird die Karte deaktiviert. Der Vertrag endet. Während der passiven Phase, kann man das Guthaben aufladen und es wird ein neues Aktivitätsfenster ausgelöst. |
McSIM jetzt ohne die Mindestumsatz-Regelung
In der Aufstellung von Teltarif.de war noch McSIM enthalten. Man hat allerdings bei McSIM die AGB im Juli 2010 angepasst und die Klausel entfernt, die besagt hat, dass man wie bei maXXim bei einer 15monatigen Nichtaufladung und einer Nicht-Nutzung von zwei Monaten von McSIM gekündigt werden konnte.
Auch simply verzichtet auf Mindestumsatz-Regelung
Ebenfalls war in der Aufstellung von Teletarif.de der Prepaid-Anbieter simply enthalten. Hier wurde eine Gebühr von 1,79 Euro fällig, wenn man die SIM-Karte zwei Monate nicht nutzte. Aber auch simply hat seit Oktober 2010 neue AGB, die diese Klausel nicht mehr enthalten.
Deshalb gilt: AGB studieren
AGB lesen ist langweilig. Jedoch sollten Sie dies tun, wenn Sie sich für einen neuen Prepaid-Tarif entscheiden. Achten Sie in den AGB auf Phrasen, wie „Administrationsgebühr“, „Kontoführungsgebühr“, „Gebühr“, „EUR“ oder „€“.
Tipp: Alle Prepaid-Anbieter veröffentlichen ihre AGB im Internet auf ihren Websites. Öffnen sie die jeweiligen AGB und lassen Sie die Datei vom Browser bzw. vom PDF-Reader nach diesen Begriffen durchsuchen.
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Tags: Mindestumsatz